Panoramaansicht Ruinen Palmyra/Syrien © Yvonnefm / Wikimedia Commons  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

Ziele und Aufgaben

Kulturgutschutz

Der Erhalt und Schutz von kulturellem Erbe ist ein besonderes Anliegen des Deutsche Verband für Archäologie e.V. (DVA)

Die Plünderung von archäologischen Fundstätten oder Museen sowie der damit einhergehende und nicht genehmigte Transfer von wertvollen Kulturgütern in andere Staaten ist ein zunehmendes, weltweites Problem. Der illegale Antikenhandel hat sich neben dem Handel mit Waffen oder Drogen zu einem Milliardengeschäft entwickelt. Die Verluste für die Wissenschaft und Öffentlichkeit sind unermesslich, da viele Erkenntnisse und Zusammenhänge häufig unwiederbringlich verloren gehen.

Neben der wichtigen Aufgabe das sensible Thema immer wieder der breiten Öffentlichkeit vor Augen zu führen, die Probleme anzusprechen und sich aktiv an den fachlichen Diskussionen zu beteiligen, ist auch ein wesentlicher Aspekt der Arbeit des DVA sich intensiv mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetz auseinanderzusetzen sowie nationale und internationale Regelungen zu prüfen und mitzuentwickeln, um den Schutz von Kulturgütern insgesamt zu stärken.

So hat der DVA sich beispielsweise an einer Online-Befragung der Europäischen Kommission zu Einfuhrregelungen von Kulturgut beteiligt, denn die Europäische Kommission hat ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Schaffung einer EU-weit einheitlichen Einfuhrregelung für Kulturgut aus Nicht-EU-Staaten eingeleitet. Ziel ist es, ähnlich den bereits seit 23 Jahren geltenden Ausfuhrbestimmungen nun auch für alle EU-Mitgliedstaaten einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die Einfuhr von Kulturgut aus Nicht-EU-Staaten in den EU-Binnenmarkt festzulegen.

Der Deutsche Verband für Archäologie hat darüber hinaus einen Sitz im 2014 durch den Deutschen Kulturrat einberufenen Fachausschuss "Kulturelles Erbe". Der Fachausschuss hat zwei Stellungnahmen zu dem im August in Kraft getretenen neuen Kulturgutschutzgesetz und eine zur Digitalisierung des kulturellen Erbes erarbeitet. Eine weitere Stellungnahme zum Erhalt des materiellen Erbes ist in Vorbereitung. Der DVA vertritt im Deutschen Kulturrat hierbei  die Interessen der deutschen Archäologien.